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I. Einführung in die Zertifizierung

REACH, kurz für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“, ist eine Verordnung der Europäischen Union zum präventiven Management aller Chemikalien, die auf den Markt gelangen. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft und dient als Chemikalienregulierungssystem, das die Sicherheit von Produktion, Handel und Verwendung von Chemikalien gewährleistet. Ziel dieser Verordnung ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, die Erhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie, die Förderung von Innovationen bei der Entwicklung ungiftiger und unbedenklicher Verbindungen, die Erhöhung der Transparenz bei der Verwendung von Chemikalien und die Förderung einer nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung. Die REACH-Richtlinie schreibt vor, dass alle in Europa importierten oder produzierten Chemikalien einem umfassenden Registrierungs-, Bewertungs-, Zulassungs- und Beschränkungsprozess unterzogen werden müssen, um chemische Bestandteile besser und einfacher identifizieren und so die Sicherheit von Mensch und Umwelt gewährleisten zu können.

II. Anwendbare Regionen

27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Vereinigtes Königreich (2016 aus der EU ausgetreten), Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich, Schweden, Finnland, Zypern, Ungarn, Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Bulgarien und Rumänien.

III. Produktumfang

Der Anwendungsbereich der REACH-Verordnung ist weitreichend und umfasst nahezu alle kommerziellen Produkte mit Ausnahme von Lebensmitteln, Futtermitteln und Arzneimitteln. Verbraucherprodukte wie Kleidung und Schuhe, Schmuck, elektronische und elektrische Produkte, Spielzeug, Möbel sowie Gesundheits- und Schönheitsprodukte fallen alle in den Anwendungsbereich der REACH-Verordnung.

IV. Zertifizierungsanforderungen

  1. Anmeldung

Alle chemischen Stoffe, deren jährliche Produktions- oder Importmenge eine Tonne übersteigt, müssen registriert werden. Für chemische Stoffe, deren jährliche Produktions- oder Importmenge zehn Tonnen übersteigt, ist zusätzlich ein Stoffsicherheitsbericht vorzulegen.

  1. Auswertung

Hierzu gehören die Dossierbewertung und die Stoffbewertung. Bei der Dossierbewertung geht es darum, die Vollständigkeit und Konsistenz der von Unternehmen eingereichten Registrierungsdossiers zu überprüfen. Bei der Stoffbewertung geht es darum, die Risiken chemischer Stoffe für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu bestätigen.

  1. Genehmigung

Für die Herstellung und Einfuhr chemischer Stoffe mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften, die erhebliche Bedenken hervorrufen, wie CMR, PBT, vPvB usw., ist eine Genehmigung erforderlich.

  1. Beschränkung

Wenn davon ausgegangen wird, dass die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines Stoffes, seiner Zubereitungen oder von Erzeugnissen daraus Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt birgt, die nicht angemessen kontrolliert werden können, wird seine Produktion oder Einfuhr innerhalb der Europäischen Union eingeschränkt.